1.Aktie - Akcija (Anteil des Aktionaars am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Bilden die Summe der Rechte un Pflichten des Aktionārs und ist zugleich Urkunde, die die Mietgliedschaft verbrief.)
2.Aktiengesellschaft - Akciju sabiedrība (abgekūrzt AG. Gesellschaft des Handelsrechts mit eigener Rechtspersōnlichkeit. Fūr Verbindlichkeiten der A. haftet den Glāubigern nur das Gesellschaftsvermoogen. Die gesellschafter sind mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt. Die A. ist heute die typische form der Grossunternehmen. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz.)
3.Arbeitsvertrag - darba līgums (formloser Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenūber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Besondere Form des Dienstvertrages. In ihm werden unter Berūcksichtigung des Tarifvertrags und von Betreibsvereinbarungen Arbeitsleistungen und Arbeitslohn festgelegt.
4.Artvollmacht – ģenerālpilnvara (Vollmacht fūr eine bestimmte Gattung von Rechtsgeschāften.
5.Besitz - valdījums (Tatsāchliche Herrschaft einer person ūber eine Sache. Zu unterscheiden vom Eigentum, mit dem der besitz jedoch auch zusammenfallen kann. Besitzer ist auch, wer einem anderen den unmittelbaren B. auf Grund eines bestimmten Rechtsverhāltnisses ūberlassen hat (mittelbarer B.)…