Wie man in alltäglichen Situationen feststellen kann, machen die Menschen immer Ausnahmen vom Sittengesetz aus eigennützigen Zwecken, die das Gesetz selber aber nicht ungültig machen. Obwohl man nicht jemanden das Leben nehmen soll oder von jemanden etwas stehlen soll, gibt es überall Ausnahmen, die wir wahrnehmen, verarbeiten, verurteilen, aber weiterhin an die Achtung des Gesetzes glauben.
Schon im zweiten Abschnitt sagt Kant, dass der kategorische Imperativ, der einer Naturordnung oder einees Zweckvorzugs ähnelt, nur als eine Annahme vorgestellt worden ist, damit man versuchen könne den Begriff der Pflicht zu erklären. Da triumphiert Kant auch über die bisher fehlgeschlagenen Bemühungen anderer den obersten Grund der Pflicht und der Sittlichkeit zu erklären, weil sie angeblich die Menschen als an ihre Gesetze durch Pflicht gebunden sahen und nicht als selbst- und allgemeingesetzgebend. Man hätte bei diesen Versuchen nicht zur Pflicht gelangen können, sondern nur zu der „Notwendigkeit der Handlung aus einem gewissen Interesse aus“, das Kant im Gegensatz zu seinem Prinzip der Autonomie als Heteronomie bezeichnet. Trotzdem nennt Kant auch keine unwiderlegbaren Beispiele der autonomen Handlungen aus Pflicht, die aus der Vernunft a priori entstammen könnten.
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